Diagnostik vor Therapie

Mit der richtigen Diagnose steht und fällt der Erfolg einer Behandlung.

Wir finden in den verschiedenen Herkunftsländern unserer Patientinnen sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber, was eine gute Diagnostik ist.

Es gibt sehr unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen die vor Beginn einer Behandlung erfüllt sein müssen, und es gibt verschiedenste Vorstellungen der einzelnen Kliniken, welche Voraussetzungen ein Patient für eine Behandlung mitbringen muss.

Unsere Aufgabe ist die Koordination dieser Erfordernisse. Manchmal auch die Korrektur unnötiger oder überzogener Forderungen. Manchmal sind bestimmte Untersuchungen in einem bestimmten Land schlicht nicht verfügbar. Dann muss abgewogen werden.

Wir verwenden auf verschiedenen Gebieten besondere, neue, Behandlungsprotokolle. So kann es vorkommen, dass wir zusätzlich zum Routine – Proramm ungewöhnliche Untersuchungen anfordern. Dies kann bei den mitarbeitenden Kollegen Unverständnis auslösen. Vielleicht kennen diese die neuen Protokolle nicht. Vielleicht sind die Untersuchungen in dem jeweiligen Land unbekannt und nicht zu erbringen. Vielleicht sind die Kollegen der Meinung, die Untersuchung sei zu teuer, etc.

Immer dann, wenn sie solche Reaktionen erfahren, diskutieren sie nicht, sondern setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden Lösungen finden. Wir haben in vielen Ländern uns bekannte, gute, unterstützende Kollegen und Labore. So kommen wir letztlich immer zu den geforderten Ergebnissen. Insbesondere arbeiten wir in Deutschland mit dem Endokrinologikum mit zahlreichen Niederlassungen in ganz Deutschland. Dort sind Blutentnahmen für alle unsere Untersuchungen kein Problem.

Die Check – List (die sogenannte to-do-list) beschreibt all diese erforderlichen Untersuchungen. Sie sind individuell auf die geplante Behandlung und auf das jeweilige Patientenpaar abgestimmt. Unsere to-do-list umfasst mehr als 100 Positionen. Diese werden dann auf den individuellen Fall reduziert. Die individuelle to-do-list ist Teil der Behandlung und wird für Sie erstellt sobald Sie den Behandlungsvertrag unterzeichnet haben.

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Gehen Sie systematisch vor und bilden sie drei große Gruppen:

Erstens: Welche Untersuchungen und Informationen kann ich aus meiner eigenen Vorgeschichte beibringen? Zeitablauf beachten!

Zweitens: Welche Untersuchungen kann mein betreuender Frauenarzt oder mein betreuendes IVF Zentrum erbringen?

Drittens: Welche Untersuchungen kann ich konzentriert durch eine Blutabnahme in einem guten Labor abnehmen lassen?

Diese Untersuchungen kosten Geld. Je nach Land, in dem sie sich befinden, können sie diese Untersuchungen ihrer Krankenkasse belasten. Meist müssen Sie sie aber selbst bezahlen. Da die Behandlung in der Regel in einem europäischen Land statt findet (Ausnahme New York, Schweiz und St. Petersburg), sind gesetzliche und private Krankenkassen nach einer Entscheidung des obersten Europäischen Gerichtshofes verpflichtet, die Behandlungskosten in Höhe der im Heimatland anfallenden Beträge zu erstatten. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um Leistungen aus dem Leistungskatalog der jeweiligen Versicherung handelt. Immer dann wenn die Kernbehandlung eine nicht zugelassene Form darstellt, zum Beispiel Eizellspende im Fall von Deutschland, sind alle dazu notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen reine Privatleistungen. Versuchen Sie bitte nicht, ihren Kassenarzt zu einer in diesem Fall betrügerischen Falschabrechnungen zu bewegen. Bei privat Versicherten hat die Versicherungsgesellschaft wesentlich mehr Entscheidungsspielräume. Wir haben sogar zahlreiche Fälle gesehen, in denen auch Eizellspendebehandlungen in voller Höhe von der privaten Versicherungsgesellschaft in Deutschland übernommen worden sind.

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