Lesben und Gays

 

Spanien ist seit Jahren eines der beliebtesten Ziele europäischer Paare, die sich ein Kind wünschen, aber auf natürlichem Wege keines bekommen können. Das trifft in gewisser Weise auch auf gleichgeschlechtliche Paare oder Alleinstehende zu. Es gibt ihn schon seit längerem, den lesbischen Reproduktionstourismus nach Spanien. Gays haben es schwerer. De Eizellspende ist erlaubt. Nicht aber die Leihmutterschaft. Deshalb findet diese Gruppe gleichgeschlechtlicher Paare dann eher den Weg in die USA.

 

Mehr als ein Spanien-Urlaub am Meer

 

Für Lesben ist jedoch eine Woche entspannter Urlaub an der Costa Blanca und während dieser Zeit eine hoffentlich glückliche Befruchtung, ideal. Das kann mit eigenen Eizellen geschehen oder mit gespendeten. Anders als in den Deutschsprachigen Ländern hat Spanien eine der fortschrittlichsten Reproduktionsgesetzgebungen der Welt. Hier gibt es keine Beschränkungen für lesbische Paare oder Alleinstehende.

In Deutschland haben sich liebende Frauen schon Schwierigkeiten, in einer Samenbank eine Samenspende zu erhalten: Da sind nur verheiratete Paare erwünscht. Im spanischen Ehegesetz sind Homosexuelle seit ein paar Jahren Heterosexuellen in jeder Beziehung gleichgestellt. Aber auch Unverheiratete egal welcher sexuellen Orientierung haben in Spanien das Recht, sich in einer Reproduktionsklinik behandeln zu lassen. Das ist einer der Gründe, warum schon seit Jahren so viele ausländische Frauen nach Spanien zur Befruchtung kommen.

Noch unter zwei weiteren Aspekten ist die spanische Gesetzgebung liberaler als in vielen anderen europäischen Ländern: Sie erlaubt die Eizellenspende und sie erlaubt die sogenannte Präimplantationsdiagnostik – die Untersuchung der in-vitro-befruchteten Eizelle auf Anomalien. Schließlich ist die Anonymität der Samenspende und der Eizellspende für viele Ausländerinnen ausschlaggebend, zur Befruchtung nach Spanien zu reisen. Die von Spendern gezeugten Kinder haben in Spanien nicht das Recht, eines Tages ihren genetischen Vater oder Mutter kennenzulernen.

 

 

Möglichkeiten einer Leihmutterschaft

Die Leihmutterschaft wird heute in der Öffentlichkeit so gesehen, wie die Eizellspende vor circa zehn Jahren. Inzwischen hat man sich an die Eizellspende gewöhnt, es ist eher ein Positivum. Leihmutterschaft wird einen ebensolchen Weg gehen, weil der Bedarf existiert. Es gibt viele Patienten, die nur durch die Möglichkeit einer Leihmutter ihren Traum von der Familie verwirklichen können. Dies sind meistens Patientinnen mit Ursachen wie z.B.

◉ Verlust der Gebärmutterfunktion durch Operation oder Bestrahlung (Gebärmutter-Fehlbildungen, Verwachsungen, Myome, bösartige Tumore)
◉ Vorzeitiges, spontanes oder sekundäres Ovar-Versagen auf Grund von Chirurgie, Chemotherapie und Strahlentherapie. Diagnosen sind DOR (Diminished Ovarian Reserve), POF (Primary Ovarian Failure , Klimakterium praekox)
◉ Gonadendysgenesie und andere genetische Veränderungen
◉ Schwere genetische Erkrankungen bei der Mutter mit einem hohen Übertragungsrisiko sowie fehlender Präventionsmöglichkeit mittels anderer Verfahren
◉ Versagen anderer reproduktionsmedizinischer Verfahren (z.B. low responder).
◉ Wiederholtes Versagen der Implantation (RIF , Repeated Implantation Failure)

Wir haben nach jahrelangen Recherchen und verschiedenen Erfahrungen ein erfolgreiches Modell entwickelt. Dabei kommt es vor allem auf folgende Punkte an:

◉ auf das Legalitätsprinzip
◉ auf die bestmögliche Qualität der IVF – Behandlung
◉ auf eine bestmögliche Betreuung der Schwangerschaft sowie
◉auf absolute Rechtssicherheit bei der Übernahme des Kindes

Diese Voraussetzungen bilden die Grundlage eines erfolgreichen Leihmutterschaftmodells und dienen dem Schutz des Kindes, der Leihmutter und der Eltern.

Alle diese Grundvoraussetzungen sind mit unserem auf Europa ausgerichtetem Modell erfüllt.

Die Kosten dafür liegen ca. 30% unter dem US – Niveau. Elton John, Nicole Kidman und viele andere Prominente sind Eltern geworden dank einer Leihmutter. Sarah Jessica Parker und ihr Mann Matthew Broderick bekamen auf diesem Weg ihre Zwillinge im Jahre 2009. Wie im Fall von Nicole Kidman wurde einer anderen Frau eine befruchtete Eizelle des Paares implantiert. Auch Sanger Elton John und sein Gatte David Furnish bekamen im Dezember auf diese Weise einen Sohn. Natürlich war im Fall von Elton John die Leihmutter mit ihrer eigenen Eizelle beteiligt.

Einer anderen Frau die Austragung des eigenen Kindes aufzutragen, und das gegen Bezahlung, ist das ethisch zu vertreten?

In den USA glaubt man: ja, das kann man vertreten. In Europa ist die Leihmutterschaft weitgehend verboten. Aber was steckt eigentlich genau dahinter? Welche rechtlichen Konsequenzen hat dieser Prozess des Elternwerdens und was kommt da finanziell auf einen zu? Und was passiert medizinisch?

Medizinisch gesehen werden Eizellen von einer Spenderin oder eigene Eizellen mit Spermien befruchtet, die vom Partner oder von einem Samenspender stammen. Die gezeugten Embryonen werden in die Gebärmutter einer Leihmutter transferiert. Diese trägt die Schwangerschaft aus, bringt das Kind zur Welt und übergibt es innerhalb von 24 Stunden an die beauftragende Mutter respektive Eltern.

In vielen Ländern ist die Leihmutterschaft verboten. In einigen Ländern ist sie für nationale Residenten erlaubt, nicht aber für Ausländer. Eine weitere Einschränkung kann darin bestehen, dass zwar die Behandlung nicht verboten ist, aber ein daraus geborenes Kind nicht von Ausländern ausser Landes gebracht werden darf. Dies ist zum Beispiel in England und Griechenland der Fall. In der Schweiz ist die Leihmutterschaft ebenfalls verboten. In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG), jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften. Aber auch hier ist die Rechtssprechung nicht klar, da Leihmütter oder die Bestelleltern bei der Adoptionsvermittlung nicht bestraft werden. Diese Tatsache wiederum öffnet die Türen, solche Prozesse/Möglichkeiten im Ausland einzuleiten und genau hier bestehen viele Gefahren, die man als Laie nicht sieht oder sehen kann. Gefahren sind z.B. häufig, dass die „Auftragseltern“ das neugeborene Kind entweder nicht ausser Landes bekommen oder dass das Kind im eigenen Land nicht als ihr Kind trotz ausländischer Geburtsurkunde in der die „Auftragseltern“ bereits als rechtmässige Eltern eingetragen sind, anerkannt wird.

In Ländern, wie z.B. England, Russland, Georgien oder der Ukraine gibt es zwar eine sehr gute und permissive Gesetzgebung für Leihmutterschaft, jedoch bestehen für den Ausländer die oben erwähnten Gefahren. Belgien erlaubt die Adoption eines Kindes durch gleichgeschlechtliche Paare seit 2006. Doch das Land hat keine gesetzliche Regelung für die Adoption eines Kindes, das von einer Leihmutter auf die Welt gebracht wird.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen mit unserem erprobten Erfolgsmodell und unserer langjährigen Erfahrung.